AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines
Unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Nebenabreden und Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form wirksam. Abweichende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung.

3. Preise
Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und – wenn nichts anderes vereinbart ist – stets zuzüglich Fracht, Verpackung, Montage, usw.

4. Versand und Gefahrübergang
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Der Versand geschieht – wenn nicht anders vereinbart – auf Rechnung des Kunden. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.

5. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen bei Kaufverträgen nach 30 Tagen ohne Abzug fällig.
Soweit Dienst- oder Werkverträge der Forderung zugrunde liegen, sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug fällig.
Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist sind wir zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechtigt, soweit der Kunde kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist; bei Verbrauchern sind wir zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz berechtigt. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Sind Ratenzahlungen vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 7 Tage in Verzug, ist der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig.
Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur aus demselben Vertragsverhältnis zu, Aufrechnungsrechte darüber hinaus nur dann, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

6. Gewährleistung
Die Waren/Leistungen sind unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit, Mängelfreiheit und Einsatzzweck hin zu überprüfen,
dabei entdeckte Mängel sind uns anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Empfang der Ware
anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Bei verderblicher Ware, insbesondere Lebensmitteln, muss die Mängelanzeige spätestens am Tag nach dem Empfang der Ware erfolgen. Soweit Mängel bei
Erfüllung der unverzüglichen Prüfungspflicht erst später entdeckt
werden konnten sind diese sodann unverzüglich anzuzeigen,
anderenfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als
genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff HGB entsprechend.
Wir leisten für die Mängel der Ware/Leistungen nach unserer Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend gehaftet wird. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden. Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr ab Lieferung der Ware. Die Wertminderung einer Abnutzung bei Inanspruchnahme eines Gewährleistungsanspruches trägt der Kunde.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen von verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und nicht bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust
des Lebens.

7. Transportschäden
Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Abnahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist jedoch unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte aus dem Vorbehaltseigentum bei Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Übersteigt der Wert der Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist Regensburg, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

10. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass die für den Geschäftsablauf notwendigen Kundendaten wie Name, Anschrift, Bestellungen etc. elektronisch in einer dafür bestimmten Software gespeichert werden. Die Daten werden entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes vor Missbrauch geschützt. Der Käufer willigt in die Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung von Bestandsdaten zu Zwecken der Vertragserfüllung ein.

11. Schlussbestimmungen
Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen uns und dem Kunden – einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Etwaige unwirksame Teile dieser Geschäftsbedingungen sind so auszulegen, dass der wirtschaftlich erstrebte Erfolg gewährleistet bleibt.

Stand: 08.01.2014

Allgemeine Geschäftsbedingungen der retex werkstatt GmbH Cateringservice

 

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der retex werkstatt GmbH für Veranstaltungen und gastronomische Bewirtung, sowie für den Verleih von Geschirr und Partybedarf und von Veranstaltungs- und Besprechungsräumen sowie Präsentationsmedien. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn sich die retex werkstatt GmbH schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder Teilen davon einverstanden erklärt hat.

2.Angebot und Preise
Alle Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer vonausgewiesenenPreise sind
7%. Unsere Angebote sind freibleibend. Besondere aufwendungen wie z.B. Zufahrtsgebühren für Messegelände etc. trägt der Kunde.

3. Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt. Ihre Bestellung muss zur Vermeidung von Übermittlungsfehlern in schriftlicher Form erfolgen. Aufträge gelten nur dann als vereinbart, wenn Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten haben.

4. Auftragsänderung, Rücktritt, Stornierungen
Änderungen des Auftrags oder seines Umfangs z.B. aufgrund geänderter TeilnehmerInnenzahlen sind uns spätestens 4 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellung), verpflichtet er sich, bereits angefallene Kosten sowie den entstandenen Schaden und den entgangenen Gewinn auf der Grundlage des Auftragswerts wie folgt zu vergüten:

– 7 bis 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn: 25%
– 3 bis 2 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn: 60%
– Bei Stornierung am Vortag der Lieferung oder am Liefertag selbst behalten wir uns vor, 100 % des Auftragswerts in stellen.

Die retex werkstatt GmbH behält sich auch vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung vorzunehmen für den Fall, dass aus nicht von der retex werkstatt GmbH zu vertretenen Gründen, Teile des Menüs durch andere, gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen.

5. Lieferung
Vereinbarte Liefertermine werden bei allen erforderlichen Vorkehrungen möglichst eingehalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt und durch Verkehrsbeeinträchtigungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Im Fall von Verzögerungen aus oben genannten Gründen, verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und die Prüfung der georderten Waren (Verleih von Geschirr und Partybedarf) und quittiert den Erhalt.

6. Leihwaren/Partybedarf/ Mietbedingungen
Die Lieferung von Speisen erfolgt mit Warmhaltegeräten, Schüsseln, Platten usw. Diese sind unser Eigentum und werden am Folgetag oder nach Vereinbarung abgeholt. Der Kunde hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und weitere Tagesleihgebühren in Rechnung zu stellen.
Der Kunde darf sämtliche Mietgegenstände nur zum vereinbarten, bestimmungsgemäßen Zweck am vereinbarten Ort nutzen.
Leihwaren, Geschirr, Buffetausstattung etc. sind grob vorgereinigt, ohne Speisen- und Getränkereste, zurückzugeben.
Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Diese ist pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden.
Fehlmengen, Bruch und beschädigte Leihware werden zum Wiederbeschaffungspreis und erforderliche Reparaturen nach Aufwand berechnet.

7. Gewährleistung
Sämtliche Waren werden von uns frisch zubereitet und umgehend zur Auslieferung gebracht. Wir haften nicht für Schäden, die aus unsachgemäßer Lagerung der Ware durch denn Kunden resultieren.
Sollten die Leistungen der retex werkstatt GmbH wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügen. Wir sind dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung, ohne wesentliche Verzögerung, geschehen kann. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.
Verdeckte Mängel sind spätestens 3 Arbeitstage nach der Entdeckung der retex werkstatt GmbH mitzuteilen. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der retex werkstatt GmbH nach.
Für vom Kunden selbst mitgebrachte Speisen & Getränke wird keine Haftung übernommen.

8. Datenspeicherung
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personen- und auftragsbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

9. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungsverpflichtungen aus Rechnungen und Auftragsbestätigungen sind, sofern nicht anders vereinbart, zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Es werden je Mahnung pauschal 5.- € Bearbeitungsgebühren berechnet.

10. Gerichtsstand/Salvatorische Klausel
Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist Regensburg, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt.
Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen uns und dem Kunden – einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen – ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Etwaige unwirksame Teile dieser Geschäftsbedingungen sind so auszulegen, dass der wirtschaftlich erstrebte Erfolg gewährleistet bleibt.

Stand: Oktober 2009

Sitz der Gesellschaft: Regensburg
HRB 11589 Amtsgericht Regenburg
Geschäftsführung: Tanja Preuss

Bankverbindung:
Raiffeisenbank Oberpfalz Süd eG
IBAN: DE89 7506 2026 0008 9233 70
SWIFT-BIC: GENODEF1DS

retex-Einkaufsbestimmungen

Der Auftragnehmer schuldet die Mängelfreiheit der Lieferungen und Leistungen sowie das Vorhanden sein garantierter Merkmale.
Er steht auch dafür ein, dass sie dem neusten Stand der Technik den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinen von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen und im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften stehen. Hierzu zählen auch die Bau-, Gewerbe und verkehrsrechtlichen Bestimmungen, (z. B. RSA-Richtline) und die sich aus diesen ergebenden Sicherheitsregeln (ZHI-Schriften) sowie unsere betrieblichen Regelungen ( z. B. Baustellenordnung), sowie sie zur Vertragsgrundlage geworden sind. Sind Maschinen, Geräte oder Anlagen Gegenstand der Lieferung, müssen diese den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung für sie geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen entsprechen und eine CE- Kennzeichnung besitzen.
Abweichungen von diesen oder anderen vertraglich vereinbarten Ausführungsvorschriften bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Ihre Verantwortung für Mängel wird durch die Zustimmung nicht eingeschränkt. Treten Bedenken gegen die von uns gewünschte Art der Ausführung auf, haben Sie uns diese unverzüglich mitzuteilen.
Bei der Ausführung/Lieferung sowie bei der Verwendung von Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter haben Sie im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Stoffe und Verfahren einzusetzen und stellen deren Umweltverträglichkeit sicher. Geschuldete Beschaffenheits- oder Ursprungserzeugnisse sind spätestens mit Lieferung vorzulegen. Für Schäden, die sich aus unzureichender Information, etwa daraus ergeben, dass, Entsorgungspflichten verletzt werden sind Sie verantwortlich.
Wir werden Ihnen offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden.